Fazit Akteneinsichtsausschuss

Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

"1. Die Hessische Gemeindeordnung schreibt zwingend vor, dass die Kassenführung der Stadt nur im Rahmen des von der Stadtverordnetenversammlung aufgestellten Haushaltsplanes möglich ist. Darin ist auch der Rahmen der Kassenkredite festgelegt. Über eine mögliche Erhöhung des Kassenkreditrahmens entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Eine Überschreitung des Kassenkreditrahmens ist der Stadtverordnetenversammlung unverzüglich mitzuteilen. Der Kassenkreditrahmen kann durch die unverzügliche Vorlage und den Beschluss eines Nachtragshaushaltes nur von der Stadtverordnetenversammlung verändert werden.

2. Der Bürgermeister hat somit in den Jahren 2005 und 2006 erst mehrfach und dann dauerhaft die Gesetzesvorschriften der Hessischen Gemeindeordnung gebrochen und damit seine Dienstpflichten grob verletzt.

3. Insbesondere ist es versäumt worden, das Parlament im Jahr 2005 rechtzeitig über die Überziehung des Kassenkreditrahmens zu informieren und umgehend einen Nachtragshaushalt dazu zu beschließen. Der Beschluss des Nachtragshaushaltes am 30.11.2005 und die damit verbundene Erhöhung des Kassenkreditrahmens auf 3,3 Mill. € erscheint dem Stadtparlament im Sinne der vorgeschriebenen Unverzüglichkeit als zu spät, da bereits im April des Jahres 2005 die Überziehung des Kassenkredites für den Bürgermeister absehbar war.

4. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in dem Nachtragshaushalt am 30.11.05 der Kassenkreditrahmen auf nur 3,3 Mill. € erhöht wurde, da bereits im Oktober und November sowie von Mitte Dezember bis zum Jahresende 2005 der tatsächliche Kassenkredit den im Nachtrag erhöhten Rahmen überstieg.

5. Weder die Tatsache, dass der Kassenkreditrahmen überzogen wurde, noch genauere Zahlen dazu wurden dem Parlament im Jahr 2006 mitgeteilt. Auch in einer interfraktionellen Sitzung erfolgte eine solche Mitteilung nicht. Erst im Januar 2007 wurden dem Haupt- und Finanzausschuss auf Nachfrage die monatlichen Spitzen der Überziehung des Kassenkreditrahmens für 2006 mitgeteilt.

6. Der fast ganzjährige Verstoß gegen die Gesetzesbestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung im Jahr 2006 kann nicht einmal als "nachträglich geheilt" angesehen werden, da die Verabschiedung des Nachtragshaushaltes erst im Jahr 2007 erfolgte und ihm wegen verspäteter Einreichung die Genehmigung versagt blieb.

7. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt deswegen den Stadtverordnetenvorsteher, im Namen des Stadtparlamentes die Kommunalaufsicht des Wetteraukreises einzuschalten und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister in die Wege zu leiten."